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BVerwG, 11.08.2015 - 8 B 73.14, 8 B 73.14 (8 C 10.15) |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2015 - 8 B 73.14, 8 B 73.14 (8 C 10.15) (https://dejure.org/2015,24278)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2015 - 8 B 73.14, 8 B 73.14 (8 C 10.15) (https://dejure.org/2015,24278)
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Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 8a VermG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Revisionszulassung; Rückübertragung eines Flurstückes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 8a VermG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Revisionszulassung; Rückübertragung eines Flurstückes - Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Flurstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG)
- rewis.io
Revisionszulassung; Rückübertragung eines Flurstückes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 8
Rückübertragung eines Flurstücks nach dem Vermögensgesetz ( VermG ) - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Rückübertragung eines Flurstückes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.06.2014 - 6 K 432/12
- BVerwG, 11.08.2015 - 8 B 73.14, 8 B 73.14 (8 C 10.15)
- BVerwG, 13.04.2016 - 8 C 10.15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98
Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und …
Auszug aus BVerwG, 11.08.2015 - 8 B 73.14
In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die damit sinngemäß aufgeworfene Frage geklärt werden, ob mit der von der Deutschen Wirtschaftskommission erlassenen Ersten Verordnung zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 (Richtlinien Nr. 1) vom 28. April 1948 im Interesse eines raschen Wiederaufbaus und im Einvernehmen mit der Besatzungsmacht nicht nur wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. Juni 1999 - 7 C 35.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4) entschiedenen Fall der Einschätzung des Unternehmenseigentümers als "Kriegs-" oder "Naziverbrecher" durch ein Land der SBZ (im Wege der Erstreckung der Enteignung) der Vorrang vor der abweichenden Einschätzung eines anderen Landes gegeben wurde, sondern ob pauschal auch alle individuellen Entscheidungen zur Verschonung einzelner Zweigbetriebe solcher Personen wieder rückgängig gemacht werden sollten.